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AGB 

 

 

1.Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Fotobox Wesel. 

 

1.2 Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

 

1.3 Diese AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht,

bzw. mit der Annahme des Angebots von Fotobox Wesel aber Spätestens bei der Entgegennahme der Leistung und dem Unterschreiben des Vertrags. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen – sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Fotobox Wesel erkennt diese schriftlich an.

 

2.Vertagsabschluss

 

2.1 Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der schriftlichen Annahme der Rechnung von Fotobox Wesel an den Kunden zustande. Fotobox Wesel  erbringt mit der Fotobox ausschließlich Leistungen zur digitalen Aufzeichnung und Reproduktion von Bildaufnahmen oder Videoaufnahmen , Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

 

2.2 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.

Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

2.3 Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind.

​3.Mietgegenstand / Haftung

3.1 Falls der Gegenstand oder/und das dazu gehörende Inventar/Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet.

 

3.2 Der Mietgegenstand setzt sich aus den Einzelpositionen zusammen :

Alle nachfolgenden  Posten gelten für alle Fotobox Pakete. 

Der Preis der einzelnen Posten versteht sich als Wiederbeschaffungswert und ist bei Verlust/Beschädigung von der Kaution einzubehalten oder der Vermieter ist berechtigt eine Rechnung über den gesamten Betrag zu erstellen. 

 

Fotobox Modell Graz von Photo u. Event C.S. GmbH u. Co. KG Inkl. Photobooth Software DSLR Remote Pro, Microsoft Surface Pro7 Tablet 2850€, Canon Eos M50 mit EF M 15-45mm Objektiv 730 €, TTL Blitz mit Speedbounce 379€, LED Countdown Ring 230€,

Drucker DNP [DS 620] 1090€, 

Alle nachfolgenden posten gelten für die Accessoires und dem Hintergrundsystem und Zubehör.

Der Preis der einzelnen Posten versteht sich als Wiederbeschaffungswert und ist bei Verlust/Beschädigung ist der Vermieter berechtigt eine Rechnung über den gesamten Betrag oder der Reparaturkosten zu erstellen.     

 

Makramee Bogen 320 €, Birkenstammrahmen 55 €, Baumständer St. 13 €, Dekokiste Holz St. 20 €, groß 30 €, Metalvase 35 €, Perücke St.15 €, Aufblasbare Props St. 8 € klein 4 €, Sonstiges St. 3 €, Props Papier St. 0,40 €, Props Holz St. 2,00€, Utensilien (Brille, Haarreif ) St.4 €, Kopfbedeckung ( Hüte Mützen) 5 €, Hintergrundsystem 75 €, Hintergrund neutral 35 €, Hintergrund Holz 45 €, Hintergrund Verwaschen 50 €, Hintergrund Blumengirlande (Kate) 85 €, Hintergrund Vorhang St. ( Herz, Sterne ) 7.50 €, Vintage Koffer schwarz 65 €, Kofferständer 40 €, Prospektständer 15 €, Glasgefäß ( Props Ständer ) St. 5 €. Ständer Brillen (Brezelständer) 15 €,Holzporops Emoji /Schilde St. 3.50 € Holzleiter für Accessoires 30 €, Aufsteller MR. &MRS 10€, Blumenvase Glas klein St.3.50 €, Holz Dekoteller 8,50 €, Kerzen St. 3,50 €, Love Letters 1200 €, Stativ Willkommen Schilder 50 €,

3.3 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.

3.4 Es wird klargestellt, dass, sofern nichts Anderes vereinbart ist, weder die Fotobox noch übergebene Utensilien vom Vermieter versichert sind. Es obliegt der Sorgfalt des Mieters, eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder zu prüfen, ob eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung des Mieters etwaige Schäden abdeckt.

 

3.5 Wird die Fotobox oder das Zubehör während der Veranstaltung beschädigt, ist der Vermieter zur unverzüglichen Abholung / Abbauen der Fotobox oder des Zubehör berechtigt, wenn weitere Schäden oder eine weitere Verschlechterung aufgrund bereits eingetretener Schäden drohen. Der Mieter wird dadurch nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts befreit.

 

4.Lieferung, Zusatzkosten und Stornierung

 

4.1 Der Vermieter liefert die Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt an den Veranstaltungsort, stellt es ordnungsgemäß am Veranstaltungsort auf und testet die Funktionsfähigkeit der Anlage.

 

4.2 Der Mieter informiert den Vermieter in diesem Fall im Vorfeld über Besonderheiten, welche den Aufbau der Fotobox beeinflussen können, wie zum Beispiel das Stockwerk, in welches die Fotobox vor dem Aufbau verschafft werden muss, weite Wege vom Parkplatz zum Aufstellort oder dergleichen.

 

4.3 Die Zahlungsmöglichkeiten sind dem Angebot/ der Rechnung zu entnehmen.

 

4.4 Rechnungen des Vermieters sind, sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt bis spätestens 30 Tage nach Ausstellung der Rechnung fällig.

 

4.5 Bei Reservierungen im voraus von mehr als 8 Wochen werden 30% der Gesamtrechnung als Reservierungsgebühr gesehen und werden ab dem 7 Tag nach Rechnungsstellung berechnet und nicht erstattet.

 

4.6 Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist der Vermieter berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:

Der Mieter kann seinen Termin jederzeit kostenlos verschieben. Bitte schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Reservierungsnummer. Falls Sie noch kein neues Datum für Ihre Veranstaltung haben können wir auch einen Gutschein über den vollen Betrag ausstellen.

Stornierung durch den Mieter bis zu 45 Tage vor der Veranstaltung = 60% der veranschlagten Kosten.

Stornierung durch den Mieter bis zu 35 Tage vor der Veranstaltung = 80% der veranschlagten Kosten. 

Stornierung durch den Mieter bis zu 28 Tag vor der Veranstaltung = 100% der veranschlagten Kosten.

 

4.7 Anlieferung und Abholung im Umkreis vom Vermieter angegebenen Adresse unter 10 km Kostenlos. Dieses kann je nach Paket variieren, schauen sie hierzu einfach auf unsere verschiedenen Fotobox Pakete.

Jeder weitere km wird mit 1,90€ einfache Fahrt einmalig abgerechnet.

Wir liefern die Pakete Standard/Klassisch/Premium und Deluxe in einem Radius von Wesel-Blumenkamp bis zu insgesamt 50km Entfernung.

4.8 Es Besteht die Möglichkeit zusätzliche Bildpakete zu buchen, sie können in 50 Paketen hinzugebucht werden. Ein 50 Bildpaket wird mit zusätzlich 22.00€ berechnet.

4.9​ Es besteht die Möglichkeit zusätzlich Accessoires Pakete zu buchen. Diese sind in 20 Paketen gestaffelt und kosten pro Paket 9.90€ zusätzlich

bis maximal 160 Teile möglich.

4.10 Es kommt bei dem Fotobox Paketen keine Kaution hinzu.

4.11 Es besteht die Möglichkeit für Ihre Veranstaltung Personal hin zuzubuchen, diese sorgen dann für den ausgewählten Zeitraum für den reibungslosen Ablauf an der Fotobox. Pro Stunde berechnen wir 17,50€ zusätzlich.

4.12 Der USB Stick inkl. personalisierter Box kostet mit allen Bildern der Veranstaltung 13.00€ und kann auf Wunsch hin zugebucht werden.

4.13 Love Letter Mietpreis 140,00 € Lieferung und Aufbau nur in Verbindung mit der Mietung eins Fotobox Paket möglich. Ohne Fotobox Paket ist die Mietung der Love Letter nur per selbst Abholung möglich, der Mieter hat auch dafür sorge zu tragen das die Love Letter ordnungsgemäß zum Vereinbarten Zeitpunkt zum Vermieter zurück gebracht werden.

5. Anforderungen an den Veranstaltungsort

 

5.1 Der Mieter trägt die Verantwortung für die nachfolgend dargestellten Anforderungen an den Veranstaltungsort, die dazu dienen, die ordnungsgemäße Installation der Fotobox und einen fehlerfreien Gebrauch während der Veranstaltung zu gewährleisten.

 

5.2Am Veranstaltungsort wird ein Areal von L: 3.0m X B: 2,0m Meter für die Aufstellung der Fotobox freigehalten.

Dieses Areal hat die nachfolgenden Kriterien zu erfüllen:

 

5.3 Es steht ein separater Stromanschluss in unmittelbarer Nähe (<8m) zur Verfügung, der von keinem anderen Teilnehmer

der Veranstaltung (Künstler, Musiker, DJ, Catering, etc.) genutzt wird.

 

5.4 Für bestmögliche Bildergebnisse herrschen durchgehend konstante Lichtbedingungen, welche die Erstellung von digitalen Fotografien begünstigen. Bei wechselnden Lichtbedingungen während der Veranstaltung wird vom Vermieter keine Gewähr für eine konstante Bildqualität gegeben. Typische Störfaktoren sind z.B. farbige Lichter des DJs die in der Nähe der Fotobox stehen oder Fenster, durch die im Lauf der Veranstaltung direkte Sonneneinstrahlung auf das Fotobox-Set

kommt.

 

5.5 Der Boden ist eben und ermöglicht so das sichere Aufstellen der Fotobox.

 

5.6 Das Areal ist von Witterungseinflüssen, welche die Technik der Fotobox schädigen könnten (Wind, Regen, etc.),

geschützt.

 

5.7 Sofern der Mieter die Veranstaltung in Räumen Dritter abhält, ist er dafür verantwortlich, dass diese im Vorfeld dem

Aufstellen der Fotobox und dem Erstellung von Bildmaterial durch die Fotobox zustimmen.

 

6. Pflichten des Vermieters während der Veranstaltung bei Anwesenheit vom Fotobox -Team

 

6.1 Haben die Parteien vereinbart, dass der Vermieter während der Veranstaltung anwesend sein soll, so ist der Vermieter

oder eine von ihm ermächtigte Dritte Person (nachfolgend Fotobox-Team genannt) berechtigt, durchgehend Zugang zu der Veranstaltung zu haben.

 

6.2 Der Mieter trägt dafür Sorge, dass für das Fotobox-Team ein Parkplatz am Ort der Veranstaltung reserviert ist und kümmert sich darum, dass dem Fotobox-Team ausreichend alkoholfreie Getränke (ab der 1 Std.) sowie ein Essen (bei mehr als 3 Std.) zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.

6.3 Das Fotobox-Team hat während der Veranstaltung Sorge dafür zu tragen, dass die Fotobox ordnungsgemäß benutzt und nicht beschädigt wird.

 

6.4 Der Mieter sorgt dafür, dass den Anweisungen des Fotobox-Teams in diesem Zusammenhang seitens der Teilnehmer der Veranstaltung Folge geleistet wird.

 

6.5 Der Mieter haftet sodann nicht für eine Beschädigung der Fotobox während der Veranstaltung, sofern diese durch das Fotobox-Team verhindert werden könnte, dies jedoch unterbleibt.

6.6 Das Fotobox-Team leistet auf Wunsch den Teilnehmern der Veranstaltung Hilfe bei der Erstellung der Bilder und weist diese bei Bedarf jeweils in die Benutzung der Fotobox ein.

 

6.7 Das Fotobox-Team sorgt für die durchgehende technische Funktionsfähigkeit der Fotobox.

 

7. Pflichten des Vermieters während der Veranstaltung bei Abwesenheit vom Fotobox-Team

7.1 Haben die Parteien vereinbart, dass der Vermieter der Fotobox nur am Ort der Veranstaltung aufbauen soll, ist der Mieter während der gesamten Veranstaltung in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Bedienung, die technische Funktionsfähigkeit und sämtliche während der Verweildauer bei dem Mieter an der Fotobox entstehenden Schäden verantwortlich.

 

7.2 Die Parteien fertigen bei Übergabe der Fotobox ein Übergabeprotokoll an. Dieses hat insbesondere den genauen Zustand der Fotobox, etwaige bestehende Schäden und eine vollständige Auflistung der dem Mieter zur Verfügung gestellten Gegenstände zu enthalten.

 

7.3 Erfolgt eine Einweisung in die Bedienung der Fotobox durch den Vermieter, so ist dies im Übergabeprotokoll festzuhalten.

 

7.4 Bei der Rücknahme nach der Veranstaltung wird ebenfalls ein derartiges Übergabeprotokoll angefertigt.

7.5 Es steht dem Mieter frei, sich zur Vermeidung von Schäden an Dritter zu bedienen (insbesondere Security-Personal).

Dies entbindet den Mieter allerdings nicht von der Haftung für Schäden, die während der Veranstaltung am der Fotobox

entstehen.

 

8. Übergabe der Fotos und Rechte

 

8.1 Die aufgenommenen Fotos werden dem Mieter in der Regel nicht zu Verfügung gestellt, können aber wie in 4.12 beschrieben erworben werden.

Ausgenommen ist das Fotobox Paket Standard, dort ist ein Externes Speichermedium inkl.

8.2 Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben, wenn nicht anders vereinbart, beim Mieter.

 

8.3 Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die aufgenommenen Fotos im externen Speicher der Fotobox verbleiben.

8.4 Diese werden nach der Abholung der Fotobox, wenn nicht anders vereinbart, von dem Vermieter gesichtet,. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.

8.5 Der Vermieter ist Verpflichtet alle noch vorhandenen Fotos auf der Fotobox nach ende der Veranstaltung unwiderruflich zu löschen, die Fotos können somit nachtäglich nicht erworben werden.

 

8.7 Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.

9. Telefonischer Support / Bereitschaft

Der Telefonische Support ist unter 0157/ 389 344 97  24h möglich. Wenn Telefonisch das Entstehende Problem nicht behoben werden kann und ein Bereitschaftseinsatz notwendig ist werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt

Hierzu gilt der Bereitschaft Tarif: bis 22 Uhr wird mit 19.50€  pro Stunde Inkl.1,90€ pro km einfache Fahrt einmalig abgerechnet.

Der Bereitschaftseinsatz nach 22 Uhr wird mit 25.50€  pro Stunde Inkl.1,90€ pro km einfache Fahrt einmalig abgerechnet.

 

10.GELTENDES RECHT / SALVATORISCHE KLAUSEL / GERICHTSSTAN

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.2 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

10.3 Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wesel am Rhein.

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